Bürobedarf und Büroelektronik
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Service

Beim Kauf und bei einem Mietvertrag empfiehlt es sich einen Wartungsvertrag für sein neues gebrauchtes Gerät abzuschließen.

Getreu dem Motto, “Wartungen sind planbar, Störungen nicht”.

Hierbei unterscheidet man zwei verschiedene Versionen:

  • Wartungsvertrag je Seite
  • Flatrate inkl. einer festgelegten Anzahl Freiseiten.